Unsere Qualifikation beruht nicht nur auf Erfahrung, sondern auf nachweislich geprüfter Fachkompetenz. Besonders hervorzuheben sind unsere Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024, die von durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben wurde. Damit erfüllen wir strengste nationale und internationale Anforderungen an Unabhängigkeit, Qualitätssicherung und Fachwissen. Ergänzt wird dies durch unsere PersCert TÜV-Qualifikation, die unsere geprüfte Fachkompetenz zusätzlich unterstreicht und für Sie verlässliche, rechtssichere Immobilienbewertungen gewährleistet.
Wir sind in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar aktiv – im Dreiländereck von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Besondere Schwerpunkte bilden der Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, der Kreis Bergstraße sowie angrenzende Regionen wie die Vorderpfalz, der Odenwald und der nördliche Oberrhein.
Für umfangreiche oder spezialisierte Bewertungsprojekte sind wir auch bundesweit im Einsatz.
Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach dem Aufwand, der Objektgröße und der Komplexität des Bewertungsfalls. Als Orientierung nutzen wir die Honorartabelle des Bundesverbands der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (BVS).
Auf Wunsch können wir Pauschalhonorare vereinbaren – etwa bei klar abgegrenzten Aufgabenstellungen. Beratungen oder Stellungnahmen rechnen wir nach tatsächlichem Zeitaufwand ab.
Zusätzlich berechnen wir die Auslagen für notwendige Unterlagen, zum Beispiel Lageplan, Grundbuchauszug oder Luftbild, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die BVS-Honorarrichtlinie versteht sich als unverbindliche Empfehlung für qualifizierte Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung und dient der Orientierung bei außergerichtlichen Aufträgen.
Die Erstellung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen – abhängig davon, wie schnell alle Unterlagen vorliegen und wann der Ortstermin stattfinden kann. In dringenden Fällen sind auch kürzere Fristen möglich. Ein Gutachten selbst „verfällt“ nicht, sollte aber bei wichtigen Entscheidungen aktuell sein. Als Faustregel gilt: Nach etwa sechs bis zwölf Monaten können sich Marktwerte deutlich ändern – dann empfiehlt sich eine Aktualisierung.
Ein Kurzgutachten bietet eine kompakte Wertermittlung ohne ausführliche Begründung. Es eignet sich für interne Entscheidungen, erste Verkaufsüberlegungen oder wenn Sie nur eine schnelle Orientierung brauchen.
Ein Verkehrswertgutachten ist ausführlicher, folgt den gesetzlichen Vorgaben und enthält eine detaillierte Dokumentation. Es wird von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt und ist die richtige Wahl, wenn es um rechtliche oder steuerliche Fragen geht.
Ja. Unsere Verkehrswertgutachten entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt. Grundlage ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie die Anwendung der normierten Bewertungsverfahren. Für Sie bedeutet das: maximale Verlässlichkeit – egal ob im privaten, steuerlichen oder gerichtlichen Kontext.
Für ein vollständiges Gutachten brauchen wir vor allem den Grundbuchauszug, Baupläne und Flächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen sowie Unterlagen zu Rechten oder Lasten. Welche Dokumente im Detail erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Fall ab. Sie erhalten von uns eine klare Checkliste, damit Sie nichts übersehen – und wir unterstützen Sie auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Online-Tools arbeiten mit Durchschnittswerten aus Datenbanken – etwa Quadratmeterpreisen oder Vergleichswerten aus der Umgebung. Individuelle Merkmale wie Modernisierungen, bauliche Besonderheiten, Rechte oder Lasten bleiben dabei meist unberücksichtigt. Ein Sachverständigen-Gutachten berücksichtigt genau diese Faktoren und liefert deshalb einen Wert, der realistisch und belastbar ist – und von Behörden oder Gerichten anerkannt wird.
Ja. In solchen Fällen erstellen wir ein Gutachten mit einem zurückliegenden Wertermittlungsstichtag. Bewertet wird also nicht nach den heutigen Marktverhältnissen, sondern nach der Situation zum gewünschten Zeitpunkt. Das ist häufig bei Erbschaften, Scheidungen oder steuerlichen Fragen erforderlich. Voraussetzung ist, dass die dafür nötigen Unterlagen verfügbar sind, damit der damalige Wert nachvollziehbar bestimmt werden kann.
Ob die Kosten für ein Gutachten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom Anlass ab. Bei vermieteten Immobilien können Gutachten im Rahmen der Werbungskosten u.U. ansetzbar sein. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gilt das in der Regel nicht. Ob und in welcher Höhe Sie die Kosten steuerlich absetzen können, hängt vom Einzelfall ab – Ihr Steuerberater kann Sie hierzu verlässlich beraten.
Ja, ein Ortstermin ist für ein vollständiges Verkehrswertgutachten in der Regel zwingend erforderlich. Als Sachverständige unterliegen wir dem Höchstpersönlichkeitsprinzip – das bedeutet: Wir müssen uns selbst ein Bild vom Objekt machen.
Sollte ein Termin vor Ort aktuell nicht möglich sein (z. B. bei Mieterstreit, Erbauseinandersetzung o. ä.), prüfen wir im Einzelfall, ob ein eingeschränktes Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme auf Basis der Aktenlage eine vorläufige Lösung bietet – allerdings mit deutlichen Einschränkungen in der Aussagekraft.
Am Anfang steht Ihre Anfrage – telefonisch, per Mail oder über unser Formular. Danach klären wir den Zweck des Gutachtens und welche Unterlagen wir benötigen. Anschließend folgt der Ortstermin, bei dem wir die Immobilie besichtigen. Auf Basis aller Daten erstellen wir das Gutachten und erläutern die Ergebnisse mit Ihnen. So haben Sie vom ersten Kontakt bis zum fertigen Bericht einen klar strukturierten Ablauf, der jederzeit nachvollziehbar ist.